Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

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Formulare

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Formulare & Broschüren

 

Sie können unter: http://www.landkreis-ansbach.de/  - Bürgerservice-  Formulare & Broschüren – diverse Formulare herunterladen.

(z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Führerscheinanträge und Abfuhrtermine der Abfallwirtschaft, usw.) 


 


Busverbindung

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Busverbindung

Linie 822 Herrieden - Wieseth - Dentlein a.F.

 

 


 


Neues Melderecht ab November 2015

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Neues Melderecht ab November 2015 

 

Pflichten für Wohnungseigentümer;

Vermieter müssen den Einzug bestätigen

 

Ab 01. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz.

Zuständig sind  nicht mehr die einzelnen Länder, sondern der Bund. Im neuen Bundesmeldegesetz werden unter anderem  die Vermieter verpflichtet, für ihre Mieter – bzw. für die zuständigen Meldebehörden – eine Bescheinigung auszustellen.

Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel  innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Die Meldebehörden  verlangen ab 01. November 2015 eine Bescheinigung des Vermieters.

In dieser Bescheinigung sollen folgende Informationen enthalten sein:

-Name und Anschrift des Vermieters

- Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug/Auszug und Datum)

- Anschrift der Wohnung

-Namen der meldepflichtigen Personen

Diese Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden.

Blanko-Bescheinigungen sind  im Rathaus erhältlich.

Vermieter können sie entweder dem Mieter oder direkt der zuständigen Behörde zu kommen lassen.

 

Bußgelder bei der Fristversäumung oder Scheinanmeldung

Im neuen Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld, droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1000,00 Euro. Diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt.

 

 


Abfallkalender 2023

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